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PARTNER

BEI GEWERBEBAUTEN GEHT ES NIE OHNE KOMPETENTE PARTNER!

Die Durchführung eines Gewerbebaus ist etwas komplexer als der Bau eines Einfamilienhauses.
Das liegt vor allem daran, dass es viel mehr Vorschriften gibt, die eingehalten werden müssen.

Der Tragwerksplaner

Der Tragwerksplaner ist für das gesamte Tragwerk des Gebäudes verantwortlich und berechnet die Statik.
Nach seinen Vorgaben werden die Bauteile in die Gesamtplanung mit eingearbeitet.

Der Bodengutachter

Den Boden des Grundstücks untersucht der Bodengutachter. Das ist es besonders wichtig - schließlich
stehen alle Fundamente und damit das gesamte Gebäude darauf. Für den Tragwerksplaner ergeben sich
aus den Untersuchungsergebnissen wichtige Informationen über die Tragfähigkeit des Bodens,
die mit in die Statik einfließen. Schließlich ist es ein großer Unterschied, ob die Fundamente
auf steinigem, lehmigem oder sandigem Boden stehen!

Der Brandschutzingenieur

Der Brandschutzingenieur entwickelt für das Gebäude ein Brandschutzkonzept.
Das benötigt man um festzulegen, wo Flucht- und Rettungswege verlaufen und welche Bauteile
besondere Anforderungen an den Brandschutz haben müssen, z.B. Brandschutztüren.

Der Haustechnikingenieur

Alles was mit Haustechnik, also Sanitär-, Raumluft- und Elektrotechnik zu tun hat, plant der Haustechniker.
Er legt die Leitungsführungen fest und gibt an, an welchen Stellen in den Wänden Durchbrüche eingeplant
werden müssen.

Der Schallschutzingenieur

Der Schallschutzsachverständige hat die Aufgabe das Gebäude im schallschutztechnisch zu optimieren.
Seine Aufgabe ist es den Schallschutznachweis zu erbringen, der gesetzlich gefordert ist.
 

Der Wärmeschutzsachverständige

Der Wärmeschutzsachverständige berät und plant die energetischen Grundlagen des Gebäudes.
Er setzt sich mit den Fragen auseinander, welche Dämmung verwendet wird, ob besondere
Wärmenschutzgläser notwendig sind, welche Standards die Heizungs- und Lüftungsanlage hat und ob
z.B. eine Solar- oder Fotovoltaikanlage eingebaut werden soll. Letztlich stellt er den gesetzlich geforderten Wärmeschutznachweis nach der EnergieEinsparVerordnung auf.

Der Einrichtungsplaner

Wenn ein Gewerbebau eine spezielle Einrichtung erfordert, kommt meistens ein Einrichtungsplaner
zum Einsatz: z.B. bei der Planung eines Arzthauses oder einer Bank. Der Einrichtungsplaner kennt
die genauen Abmessungen und Anforderungen der Einrichtungsgegenstände und berät den Bauherrn
und den Architekten bei der Planung.

Die Bauämter

Auch die zuständigen Bauämter spielen bei der Durchführung eines Gewerbebaus eine große Rolle.
Dort gibt es viele Fachstellen die für verschiedene Fachgebiete zuständig sind: So wird z.B. die
Denkmalschutzbehörde eingeschaltet, wenn es um ein Gebäude geht, das unter Denkmalschutz steht,
das Amt für Arbeitsschutz wird eingeschaltet, wenn eine gewerbliche Nutzung geplant ist.
Die Feuerwehr oder der Brandschutzsachverständige ist fast immer mit dabei.

So gibt es über 50 sogenannter "Träger öffentlicher Belange", die vor allem in der Genehmigungsphase eingeschaltet werden - ganz schön kompliziert, das erfordert eine gute Koordination in der Planungsphase!
Doch dafür sind unsere Architekten und Projektleiter natürlich gut ausgebildet.


 


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