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KfW-FÖRDERUNG

KfW − CO2 − GEBÄUDE−SANIERUNGSPROGRAMM


Das KfW − CO2 −Gebäude − Sanierungsprogramm ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogrammes. Es dient der zinsgünstigen, langfristigen Finanzierung von besonders umfangreichen Investitionen zur
CO2 − Minderung sowie zur Energieeinsparung in Wohngebäuden, mit einem Einspareffekt von
mind. 40 kg CO2 pro m² Gebäudenutzfläche und Jahr.
Ein verbilligter Zinssatz gilt in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit.

Möchten Sie Ihr Wohnhaus modernisieren und dafür attraktive Fördergelder erhalten?

Wenn Ihr Gebäude im Jahr 1983 oder vorher fertiggestellt wurde, werden folgende Varianten gefördert:

  • energetische Sanierung auf Neubau-Nieveau
  • Unterschreitung des EnEV-Neubau-Niveaus um mind. 30%
  • Sonderförderung des Modellvorhabens EnEV-50%

Wenn Ihr Gebäude im Jahr 1994 oder vorher fertiggestellt wurde, wird folgende Variante gefördert:

  • energetische Sanierungsmaßnahmen aus Maßnahmenpaketen 

Für die Durchführung der Maßnahmenpakete sind jedoch technische
Mindestanforderungen zu beachten www.kfw.de

Alle Fördermaßnahmen können als Kreditvariante oder als Zuschussvariante beantragt werden.

Die Kreditvariante umfasst ein Volumen von bis zu 50.000 EUR pro Wohnungseinheit,
plus einem bis zu 12,5 % hohen Tilgungszuschuss.

Die Zuschusshöhe kann bis zu 17,5 % der Investitionskosten betragen (Höchstbetrag 8.750,00 EUR)

Die Berechnungen zur Realisierung der CO2-Förderung erstellt für Sie ein
staatlich anerkannter Sachverständiger für Wärme- und Schallschutz.
Von der Planung bis zur Fertigstellung Ihrer Wohnhaus-Modernisierung ist er für Sie da.

Darüber hinaus können Baubegleitungskosten für einen Sachverständigen bis zu 50% bezuschusst werden (Höchstbetrag 1000,00 EUR)


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