Energieausweis
Energieausweis kommt Mitte des Jahres!
Er wird ab dem 01. Juli schrittweise verpflichtend.
Anfangs darf sich der Eigentümer zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis entscheiden,
später gilt eine genauere Regelung. Der Ausweis informiert – ähnlich wie beim Energieeffizienzlabel
bei der Waschmaschine – über den Energieverbrauch einer Wohnung. Das Label ist das Kernstück des Ausweises: Beim Bedarfsausweis zeigt ein Pfeil an, wie es um den Primärenergiebedarf bestellt ist, ein
zweiter zeigt den Endenergiebedarf. Die konkreten Heizkosten lassen sich aber aus dem Pass nicht ablesen,
nur schätzen. Der Vorteil liegt im Vergleich: Durch den Energiepass lassen sich verschiedene Wohnungen
erstmals in Hinsicht auf Energieverbrauch miteinander vergleichen. So kann man sich informieren,
ob es sich um einen „Energiefresser“ oder um ein „sparsames Haus“ handelt.
Rechtliche Situation
Ausgang ist die EU Richtlinie 2002/91/EG, die die Einführung von "Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" vorschreibt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die EU Richtlinie in nationales
Recht umzusetzen. Dazu zählt u.a. der Energieausweis. Randbedingungen definiert die gültige EnEV.
Energieausweis verursachte Streit
Gemäß der EU-Richtlinie hätte der Energiepass für Wohngebäude bereits ab Anfang Januar 2006
durch alle Mitgliedsländer in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Umsetzung verzögerte sich
in Deutschland jedoch.
Die EU-Richtline wurde mit dem Ziel eingeführt, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Gelingen soll dies durch die europaweite Einführung eines Energieausweises. Beim Übergang eines Gebäudes durch Vermietung oder Verkauf sowie bei der neuen Errichtung ist dem Nutzer solch ein Energiepass vorzulegen.
Interessenkonflikte
Die verschiedene Interessensgemeinschaften wie Kammern, Verbände und Verbraucherzentralen sind sich uneinig über die Kriterien an den Energieausweis: Sollen bedarfsorientierte oder verbrauchsorientierte Kriterien an den Pass gestellt werden? In einem verbrauchsorientierten Pass würden sich z.B. auch Einflussfaktoren wie Mieterverhalten oder Wohnungsleerstand auswirken. Der Pass könnte somit nicht die, wie bereits bei Waschmaschinen, bekannten Energieverbrauchklassen von rot bis grün darstellen können.
Aus Sicht der Immobilien- und Wohnungswirtschaft könnte allerdings ein bedarfsorientierter Ausweis eine zuverlässige Vergleichbarkeit nicht gewährleisten.
Einige Stimmen fordern bereits die freie Wahl zwischen den beiden Varianten…
Der bedarfsorientierte Energiepass liefert somit Mietern und Käufern von Wohnungen oder Häusern Informationen über den Gebäudezustand, Öl- oder Gasverbrauch, Wärmedämmung sowie Anreize für Sanierungen. Der verbrauchsorientierte Ausweis zeigt dagegen nur den reinen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung an.
Vorstudien
Seit 2002 haben sich Architekten, Ingenieure, Industrie, Handwerk, Wohnungswirtschaft und Verbände
mit dem Thema auseinandergesetzt. Dabei ist es der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Rahmen eines Feldversuches gelungen, den Prototyp eine bundeseinheitlichen E-Passes zu entwickeln,
der ab Januar 2006 zum "amtlichen" Standard werden sollte.

Wesentliche Bestandteile des dena-Energiepasses sind ein Klassifizierungssystem zur Einstufung der energetischen Gebäudequalität sowie ein marktgerechtes Label.
(Quelle: Deutsche Energie Agentur GmbH (dena))
Einigung
Die zuständigen Ministerien einigten sich nach monatelangem Streit nun endlich auf einen Kompromiss.
Mit zwei Jahren Verspätung wird der Energieausweis für Gebäude ab 2008 Pflicht für den Altbau.
Hausbesitzer müssen von 2008 an bei Vermietung oder Verkauf ihrer Immobilie den Pass über den Energieverbrauch ihres Gebäudes vorlegen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerien nach
monatelangem Streit geeinigt und sich letztendlich an einem Vorschlag des Umweltministers orientiert.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

