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EnEV 2009

Referentenentwurf zur EnEV 2009


Die EnEV 2007 ist noch nicht in den Köpfen der davon betroffenen angekommen, da ist schon die nächste Novelle fertig. Die Bundesregierung hat am 18. Juni die Verordnung zur Änderung der EnEV beschlossen. Um das Inkrafttreten der neuen EnEV am 1. Januar 2009 zu ermöglichen, bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates.

In der kommenden EnEV 2009 werden die Anforderungen an den Neubau und den Gebäudebestand in einem ersten Schritt eine Verschärfung erfahren. Gemäß dem Beschluss des Bundeskabinetts vom August 2007 in Meseburg, ist eine weitere verschärfte Novelle im Jahre 2012 vorgesehen.

Der Referentenentwurf der EnEV 2009 sieht u.a. gegenüber den Anforderungen der EnEV 2007 folgende wesentliche Änderungen vor:

-  Erhöhung der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um
    durchschnittlich 30 %

-  Einführung einer Unternehmererklärungüber die gemäß der EnEV durchgeführten Maßnahmen
-  Erweiterung der Qualifikationsanforderungen der Energieberater


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