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WÄRMEGESETZ

Wärmegesetz 2009 heißt eigentlich Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz kurz EEWärmG


Bauherren von Neubauten und von umfangreichen Modernisierungen im Bestand müssen seit dem 01.01.2009 auch die Anforderungen des neuen Wärmegesetzes einhalten.

Das Wärmegesetz gilt parallel zur EnEV 2007, da die verschärfte EnEV 2009 noch nicht, wie eigentlich geplant
am 01.01.2009, in Kraft getreten ist.

Um den Unterschied dieser beiden gesetzlichen Regelungen zu verdeutlichen: die EnEv 2007 gilt nach wie vor,
es ist bald eine Novellierung (EnEV 2009) geplant.

Das Wärmegesetz ist ein ganz neues Gesetz und gilt seit dem 01.01.2009 in seiner ersten Fassung.

Nicht zu verwechseln ist das Gesetz mit dem seit 2008 geltendem Wärmegesetz in Baden-Württemberg.

Missverständniss


Das Neue Wärmegesetz gilt nicht nur für Neubauten!
Es spricht auch Bauherren an, die Ihren Altbau umfangreich, das heißt über 50 m² umbauen oder anbauen!

Zu was verpflichtet das Wärmegesetz?


Ein Gebäudeeigentümer, dessen Gebäude unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, muss seinen Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien decken. Wärmeenergiebedarf beschreibt in der Regel die Energie, die man zum Heizen, zur Erwärmung des Nutzwassers und zur Kühlung benötigt.

Gebäudeeigentümer können beispielsweise einen bestimmten Anteil ihrer Wärme aus Solarenergie decken. Das Gesetz stellt hierbei auf die Größe des Kollektors ab. Dieser muss 0,04 m² Fläche pro m² beheizter Nutzfläche (definiert nach  Energieeinsparverordnung (EnEV)) aufweisen, wenn es sich bei dem betreffenden Gebäude um ein Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen handelt. Hat das Haus also eine Wohnfläche von 100 m², muss der Kollektor 4 m² groß sein. In Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten muss nur noch eine Kollektorfläche von 0,03 m² pro m² beheizter Nutzfläche installiert werden.

Für alle anderen Gebäude gilt: Wird solare Strahlungsenergie genutzt, muss der Wärmebedarf zu mindestens 15 Prozent hieraus gedeckt werden - eine Option, die auch Eigentümern von Wohngebäuden zusteht.

Holzpellets, aber auch Holzhackschnitzel können ebenso wie Umweltwärme genutzt werden.
Wer feste Biomasse, Erdwärme oder Umweltwärme nutzt, muss seinen Wärmebedarf zu mindestens
50 Prozent daraus decken. Das Gesetz stellt aber bestimmte ökologische und technische Anforderungen,
z.B. bestimmte Jahresarbeitszahlen beim Einsatz von Wärmepumpen.

Das neue bundesweite Wärmegesetz 2009 betrifft also Bauherren, Architekten, Planer, Energieberater
und Handwerker. Alle müssen dieses Gesetz kennen und befolgen, denn es kann teuer werden:
Wer nicht erneuerbare Energien nutzt, Ersatzmaßnahmen durchführt oder seiner Nachweispflicht
nicht nachkommt kann mit hohen Bußgeldern von zwanzig bis fünfzigtausend Euro bestraft werden

Haben Sie noch weitere Fragen, wir stehen gerne für Sie zur Verfügung!                          Rufen Sie uns einfach an!


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